Richtlinien der Universität Innsbruck zur elektronischen Einreichung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten

Hinweis:
Nachstehende Fassung ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form ist den jeweiligen Mitteilungsblättern der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck zu entnehmen.

Richtlinien der Universität Innsbruck zur elektronischen Einreichung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten

1. Diese Richtlinien legen die Form der im Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“ der Universität Innsbruck gemäß § 24 (6) und § 25 (7) vorgesehenen zusätzlichen elektronischen Einreichung und der Übergabe wissenschaftlicher Arbeiten (Diplom- und Masterarbeiten sowie Dissertationen) gemäß § 86 (1) Universitätsgesetz 2002 fest.

2. Ziel dieser Richtlinien ist es, die langfristige Archivierung und Reproduzierbarkeit wissenschaftlicher Arbeiten Studierender sicherzustellen und den Open Access Gedanken im Sinne der von der Universität Innsbruck unterzeichneten „Berliner Deklaration über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ zu fördern.

3. Alle Studierenden eines Diplom-, Master- oder Doktoratsstudiums sind verpflichtet, eine PDF-Fassung ihrer wissenschaftlichen Arbeit und die dazugehörigen Metadaten über das Upload-Formular der Universitäts- und Landesbibliothek Tirol (http://diglib.uibk.ac.at/upload) einzureichen.

4. Im Upload-Formular können die Studierenden die öffentliche Zurverfügungstellung online ihrer wissenschaftlichen Arbeiten festlegen. Sie können aus den folgenden Optionen auswählen:

  • Weltweiter Online-Zugang ohne Einschränkung (im Sinne des Open-Access-Gedankens)
  • Kein Online-Zugang

5. Am Ende des Upload-Vorgangs erhalten die Studierenden eine Erfassungsbestätigung, die gemeinsam mit der gedruckten wissenschaftlichen Arbeit im Prüfungsreferat einzureichen ist.

6. Die Universitäts- und Landesbibliothek Tirol (Abt. für Digitale Services) wird über den Abschluss des Studiums durch die Prüfungsreferate benachrichtigt. Im Anschluss daran erfolgt die Freigabe der wissenschaftlichen Arbeit in der Digitalen Bibliothek der Universität Innsbruck (http://diglib.uibk.ac.at/) unter Berücksichtigung des gewählten Online-Zugangs.

Diese Richtlinien sind ab dem 01.10.2017 gültig.

Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh

Universitätsstudienleiter

Verlautbarungen im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck

Kundmachung im Mitteilungsblatt vom 20.09.2017, 59. Stück, Nr. 772

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