Handlungsleitfaden zur Meldung von Unfällen von Studierenden im Zusammenhang mit dem Studium (Lehrveranstaltungen, Wegunfälle) und
Unterlagen für Exkursionen
Wenn Studierende im Zusammenhang mit dem Studium verunfallen und sich verletzen, ist dies innerhalb von fünf Tagen an die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) mittels Formular „Unfallmeldung für Personen in Bildungseinrichtungen“, das über https://www.auva.at/cdscontent/load?contentid=10008.644192&version=1513246629 abrufbar ist, zu melden.
Für die Universität Innsbruck hat die Meldung an die
AUVA-Landesstelle Salzburg
Dr.-Franz-Rehrl-Platz 5
5010 Salzburg
Tel.: +43 5 93 93 – 34000,
Fax: +43 5 93 93 – 34386
E-Mail: SLA-DE@auva.at
zu erfolgen. Die weiteren Hinweise der Sozialversicherungsträger sind zu beachten.
Grundsätzlich gilt:
Im Falle eines Unfalles im Zusammenhang bzw. in einer Lehrveranstaltung ist das Formular vom Lehrveranstaltungsleiter/von der Lehrveranstaltungsleiterin (bzw. einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin, der/die den Hergang mitverfolgt hat), gemeinsam mit dem/der Studierenden in dreifacher Ausfertigung auszufüllen und zu unterschreiben, und anschließend vom Lehrveranstaltungsleiter/von der Lehrveranstaltungsleiterin an die AUVA-Landesstelle Salzburg (Sendeempfehlung: per E-Mail) zu schicken.
Eine Ausfertigung ist für die Studienabteilung bestimmt, eine für den verunfallten Studierenden/die verunfallte Studierende.
In Fällen, in denen sich die Unfälle auf dem Universitätsgelände – ohne Anwesenheit von Universitätspersonal – oder auf dem Weg zur oder von der Universität (sogenannte Wegunfälle) ereignen, ist das Formular vom/von der Studierenden selbst auszufüllen (ebenfalls in dreifacher Ausfertigung) und im Anschluss an die Studienabteilung zur Bestätigung des Status als Studierende/Studierender zu senden bzw. einzubringen; das Ausfüllen des Formulars kann auch von der Studienabteilung – gemeinsam mit dem/der Studierenden – vorgenommen werden.
Nach Überprüfung der Angaben am Formular (Studierendenstatus) und Plausibilität der Angaben wird die Weiterleitung von der Studienabteilung an die AUVA veranlasst.
Zu Dokumentationszwecken soll eine Kopie der Unfallmeldungen an die Dienstleistungseinheit Sicherheit und Gesundheit, E-Mail: arbeitnehmerinnenschutz@uibk.ac.at, übermittelt werden.
Hinweis:
Die Studierenden sind zusätzlich über die österreichische HochschülerInnenschaft gegen Unfall versichert.
Die Meldung hat der/die Studierende an die ÖH-Unfallversicherung selber zu veranlassen. Die ÖH steht unterstützend zur Verfügung. Informationen zu Versicherungen sind abrufbar über die Homepage der ÖH https://www.oeh.ac.at/service/versicherung, die einen Handlungsleitfaden und das Schadensmeldungsformular bei Unfällen beinhaltet.
Formulare:
- Formular Unfallmeldung Bildungseinrichtungen (mit Ausfüllhilfe)
- Formular ÖH-Versicherung Schadenanzeige bei Unfall
Unterlagen zum Thema "Gut abgesichert bei Exkursionen"
(nur im Intranet mit c-Kennung zugänglich)
- Gut abgesichert bei Exkursionen - Grundriss Haftungsfragen (nur im Intranet mit c-Kennung zugänglich)
- Beilage 1 Haftpflicht und Rechtsschutz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (nur im Intranet mit c-Kennung zugänglich)
- Beilage 2 Formular Unfallmeldung Bildungseinrichtungen (mit Ausfüllhilfe)
- Beilage 4 Standardunterweisung bei Exkursionen, Gesundheits-und Freizeitsport (nur im Intranet mit c-Kennung zugänglich)
- Beilage 5 Standardunterweisung Ergänzungsprüfung (nur im Intranet mit c-Kennung zugänglich)
- Beilage 6 Anlagenbuchhaltung_Schadensmeldung_Formblatt (nur im Intranet mit c-Kennung zugänglich)