Handlungsleitfaden zur Meldung von Unfällen von Studierenden im Zusammenhang mit dem Studium (Lehrveranstaltungen, Wegunfälle) und
Unterlagen für Exkursionen

 

Wenn Studierende im Zusammenhang mit dem Studium verunfallen und sich verletzen, ist dies innerhalb von fünf Tagen an die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) mittels Formular „Unfallmeldung für Personen in Bildungseinrichtungen“, das über https://auva.at/auva-ihre-leistungen/leistungen-auf-einen-blick/versicherungsschutz/unfallmeldung-fuer-personen-in-bildungseinrichtungen/ abrufbar ist, zu melden.

Für die Universität Innsbruck hat die Meldung an die

AUVA-Landesstelle Salzburg
Dr.-Franz-Rehrl-Platz 5
5010 Salzburg

Tel.: +43 5 93 93 – 34000,
Fax: +43 5 93 93 – 34386
E-Mail:   SLA-DE@auva.at

zu erfolgen. Die weiteren Hinweise der Sozialversicherungsträger zum Ablauf sind zu beachten

Zu Dokumentationszwecken bitte eine Kopie der Unfallmeldungen an die Dienstleistungseinheit Sicherheit und Gesundheit, E-Mail: arbeitnehmerinnenschutz@uibk.ac.at, übermitteln.

Hinweis:

Die Studierenden sind zusätzlich über die österreichische HochschülerInnenschaft gegen Unfall versichert.

Die Meldung hat der/die Studierende an die ÖH-Unfallversicherung selber zu veranlassen. Die ÖH steht unterstützend zur Verfügung. Informationen zu Versicherungen sind abrufbar über die Homepage der ÖH https://www.oeh.ac.at/service/versicherung, die einen Handlungsleitfaden und das Schadensmeldungsformular bei Unfällen beinhaltet.

Formulare:

Unterlagen zum Thema "Gut abgesichert bei Exkursionen"
(nur im Intranet mit c-Kennung zugänglich)

 

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