PRAXIS BEI GERICHT
Für Studierende der Rechtswissenschaften (bzw. des Wirtschaftsrechts) gibt es zwei Möglichkeiten, ihre Ausbildung auf der Universität durch eine Praxis bei Gericht zu ergänzen bzw. zu vervollständigen, nämlich als
- RechtshörerIn während des Studiums, oder als
- RechtspraktikantIn nach Abschluss des Diplomstudiums.
Die dafür maßgeblichen Rechtsquellen (mit Anmerkungen) finden Sie hier:
Eine aktuelle Übersicht über die Organisation der Rechtsberufe in Österreich, die vom Bundesministerium für Justiz herausgegeben worden ist, kann hier abgerufen werden.