Mitgliedschaft
Mitglied der Gesellschaft können nach ihrer Satzung ungeachtet ihres Wohn- oder Dienstortes solche Juristinnen und Juristen werden, die Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler des Zivilrechts in der Qualifikationsphase (wie Promotion, Postdoc, Juniorprofessur) und zumindest auf dem Gebiet des deutschen, österreichischen oder schweizerischen Zivilrechts einschließlich seiner Nebengebiete tätig sind.
Die Mitgliedschaft kann durch Zusendung des Beitrittsformulars per E-Mail an gjz-innsbruck-2017@uibk.ac.at beantragt werden.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 30 im Jahr. Der Beitrag kann per Überweisung oder im Lastschriftverfahren gezahlt werden. Für Mitglieder der Gesellschaft reduziert sich die Teilnahmegebühr an der Jahrestagung von € 70 auf € 40.
Formulare für das Lastschriftverfahren: