Projektziel 7: Fallbesprechungskonzept
Die Fallbesprechung ist üblicherweise eine Methode, bei der sich Mitarbeiter*innen eines Teams systematisch und zielorientiert austauschen. Im Projekt VEMAS finden die Fallbesprechungen mit einem festen Team und darüber hinaus mit wechselnden Teilnehmer*innen statt. Das Thema der jeweiligen Fallbesprechung gibt dabei die Gruppenzusammenstellung vor.
Grundlegend ist deshalb zunächst die Zielsetzung für den Einsatz der Methode der Fallbesprechung in diesem Projekt: Mit den Aufnahmen der Fallbesprechungen ist die diagnostische Phase und die umfangreiche Erhebung zu der Frage: „Warum verhält sich die Person mit intellektuellen Beeinträchtigungen und Verhaltensauffälligkeiten so, wie sie sich verhält und inwiefern ist ihr Verhalten sinnvoll?“ abgeschlossen. In der Fallbesprechung gilt es nun, die unterschiedlichen Einblicke und Zugänge zum Verstehen zu sichten, zu reflektieren und zu ordnen. Das Ziel besteht darin, vor diesem Hintergrund eine veränderte Perspektive und mögliche Handlungsalternativen im Umgang mit den Verhaltensauffälligkeiten zu entwickeln.
Innerhalb des theoretischen Rahmens der Methode der Fallbesprechung lassen sich vordergründig drei Dimensionen beschreiben, auf welche Fallbesprechungen Einfluss nehmen. Die Dimensionen durchdringen und beeinflussen sich dabei wechselseitig und können deshalb nie isoliert betrachtet werden.
- Subjektive Dimension: Diese Dimension fokussiert die Person. Hier also die subjektive Sicht der Personen mit intellektuellen Beeinträchtigungen und Verhaltensauffälligkeiten. Anhand der im Projekt VEMAS entwickelten diagnostischen Instrumente sollen möglichst vielfältige Perspektiven auf eine Person und ihr Verhalten gewonnen werden. Diese gilt es umfassend und im Kontext ihres Umfelds zu reflektieren. Fallbesprechungen sollten nach Möglichkeit immer mit den betroffenen Personen selbst stattfinden, die hier als Expert*inen in eigener Sache gefragt sind, wenn es z.B. darum geht, die aufgestellten Hypothesen zu überprüfen.
- Sozial-interaktive Umwelt-Dimension: Diese Dimension fokussiert das soziale Umfeld der Personen mit intellektuellen Beeinträchtigungen und Verhaltensauffälligkeiten ebenso wie das Verhalten als zwischenmenschliches Geschehen. Bei diesen Themen kann es sinnvoll sein, wenn zu den Fallbesprechungen auch die ein oder andere Person aus dem sozialen Umfeld mit eingebunden wird. Grundlegend besteht das Ziel auf der Ebene dieser Dimension darin, Wege und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie sich das soziale Umfeld ändern kann bzw. muss, damit Diskriminierung, Ausschluss, negative Zuwendung, negative Zuschreibungen usw. vermieden werden und soziale Inklusion gestärkt wird.
- Strukturell-institutionelle Dimension: In dieser Dimension werden die räumlichen, strukturellen, organisatorischen und institutionellen Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund der Erkenntnisse aus der diagnostischen Phase reflektiert. Hier kann es beispielsweise je nach Thema sinnvoll sein, Einrichtungsleitungen zu den Fallbesprechungen hinzu zu bitten. Ziele der Fallbesprechung sind:
- Die Sinnhaftigkeit des auffälligen Verhaltens nachzuvollziehen.
- Das Verhalten vor dem Hintergrund dieser Sinnhaftigkeit zu verstehen.
- Eine entsprechende Neuinterpretation des Verhaltens.