9. Drittmittelangestellte
Im Rahmen von zeitlich befristeten Projekten beschäftigt die Universität MitarbeiterInnen, die aus Mitteln externer GeldgeberInnen finanziert werden, in den unterschiedlichsten wissenschaftlichen Verwendungen.
Aufgaben:
(je nach Vorgaben der AuftraggeberInnen und Einstufung)
- Mitarbeit bei Forschungstätigkeit bzw. selbständige Forschung
- Sonstige, insbesondere administrative Aufgaben im Rahmen eines Projekts
Lehrausmaß:
- für Projektstellen ist die Abhaltung von Lehre je nach Vorgaben der GeldgeberInnen möglich
Entgelt:
- wird nach den zur Verfügung stehenden Drittmitteln und den Vorgaben der DrittmittelgeberInnen individuell vereinbart
- das kollektivvertragliche Mindestentgelt darf dabei nicht unterschritten werden
Einstufung lt. Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten:
- für studentische MitarbeiterInnen: C1 bis C2
- für Prä-doc-Anstellungen: min. B1/1 (einmalige Vorrückung nach 3 Jahren). Eine Anrechnung einschlägiger Vordienstzeiten bis zum Gesamtausmaß ist möglich.
- für Post-doc-Anstellungen: B1/3 aufwärts (3 Vorrückungen nach jeweils 8 Jahren)
Arbeitszeit:
- mit dem Bruttobezug sind sämtliche Leistungen des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin in quantitativer und qualitativer Hinsicht abgegolten (= All-in-Bezug)
- unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen freie Zeiteinteilung, soweit aus wichtigen dienstlichen Gründen nicht anders festgelegt (z.B. Projektbesprechungen und -treffen)
- ACHTUNG: je nach Projekt müssen Arbeitszeitaufzeichnungen geführt werden
Arbeitsort:
- Institut laut Zuordnung
- Achtung: der Arbeitsort kann je nach Forschungstätigkeit auch außerhalb des Instituts und auch außerhalb eines Universitätsstandortes liegen
- keine örtliche Ungebundenheit, daher ist die Arbeitsleistung grundsätzlich an der Universität oder dem vereinbarten Arbeitsort zu erbringen
Besonderheiten:
- Aufgrund der Abhängigkeit von externen GeldgeberInnen ist es rechtlich möglich, MitarbeiterInnen in diesem Bereich wiederholt befristet anzustellen, dies jedoch nur bis zu einem Gesamtausmaß von 8 Jahren, unabhängig vom Beschäftigungsausmaß.
Nähere Informationen finden Sie unter
https://community.uibk.ac.at/uniwiki/index.php?title=Anstellungsoptionen_wissenschaftliches_Personal/Einstieg_als_Drittmittelpersonal und
https://community.uibk.ac.at/uniwiki/index.php?title=Anstellungsoptionen_wissenschaftliches_Personal - Drittmittelangestellte können im Wege eines externen Lehrauftrages zusätzlich auch Lehre abhalten.
- Die Dienst- und Fachaufsicht über Drittmittelangestellte obliegt grundsätzlich der Institutsleitung, wird aber üblicherweise an den/die ProjektleiterIn übertragen.
- Die einzelnen Projektverträge lassen zum Teil mehr und zum Teil weniger Spielraum für eine Einbindung der Drittmittelangestellten in die Abläufe am Institut.
- Bitte beachten Sie, dass die Universität im Rahmen von Drittmittelverträgen dazu verpflichtet ist, auch sensible Daten wie Gehaltsinformationen und Abwesenheitszeiten an die Fördergeber zu melden.