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Im Fokus

„Eine Mischung aus Recht und Theologie“ – unsere neue Kanonistin Prof. Sabine Konrad im Gespräch

Seit 1. September 2024 ist Sabine Konrad am Institut für Praktische Theologie Universitätsprofessorin für Kirchenrecht und damit die Nachfolgerin von Wilhelm Rees. Zuvor war sie an der Universität Graz tätig, im vergangenen Sommersemester konnten unsere Studentinnen und Studenten sie bereits in zwei Lehrveranstaltungen kennenlernen. Für den Newsletter gab sie uns Auskunft zur Person und zum Fachverständnis.

Sabine Konrad BegrüßungFrau Professorin Konrad, zunächst einmal herzlich willkommen an unserer Fakultät! Wir starten gleich mit der Bitte, dass Sie sich den Leserinnen und Lesern des Newsletters mit ein paar Worten zu Ihrer Person vorstellen.

Meine neueste Etappe im akademischen Leben hat gerade erst begonnen. Seit dem 1. September 2024 stehe ich als Professorin für Kirchenrecht im Dienst der Universität Innsbruck. Es freut mich sehr, dass ich hier an der Katholisch-Theologischen Fakultät das gute Gefühl vermittelt bekomme, willkommen zu sein. In Österreich bin ich aber schon seit 2020, als ich meine erste Professur an der Universität Graz bekommen habe. Zuvor war ich viele Jahre an der Universität Augsburg als Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Akademische Rätin tätig. Vor allem in Augsburg, aber auch in München und Frankfurt am Main durfte ich Lehrerfahrung sammeln. Studiert habe ich an der LMU München (Theologie und Kirchenrecht). Dort hat alles begonnen mit meiner Vorliebe für das Kirchenrecht. Es ist jetzt über 20 Jahre her, die keinesfalls auf die akademischen Stationen reduziert werden können. Die wissenschaftliche Laufbahn beinhaltet mehr als Prüfungen und Qualifikationsarbeiten. Besonders wichtig und prägend für mein Verständnis von Kirche in ihrer rechtlichen Dimension war und ist für mich der Austausch mit Fachkolleg:innen und Rechtsanwender:innen sowohl in der Nähe als auch in der Ferne. Meine Wege führten mich schon während des Theologiestudiums weit weg. Als Studentin hatte ich wunderbare Möglichkeiten, für Monate, Wochen und sogar einmal ein ganzes Jahr, andere Länder und Kulturen kennenzulernen. Das hat auch mein kirchenrechtliches Denken geprägt. Das Reisen wurde inzwischen wegen größerer beruflicher und familiärer Verantwortung weniger und kürzer. Aber umso erfreuter bin ich, dass ich hier an meiner neuen Fakultät durch die Herkunft der Studierenden und Doktoranden auch neue internationale Aspekte kennenlernen darf.

Was hat Sie innerhalb der Theologie zum Kirchenrecht geführt? Und was sind Ihre persönlichen Forschungsschwerpunkte?

Codex iuris cannoniciAls ich im Wintersemester 2003 meine erste Kirchenrechts-Vorlesung an der Universität in München gehört habe, war es schon um mich geschehen. Mein weniges Taschengeld investierte ich in einen Codex Iuris Canonici. Dieses Exemplar ist nach intensivem Studium von vorn bis hinten mit farbenfrohen Markierungen, Querverweisen und Kommentierungen versehen. Ich hatte schon als Studentin Freude an den kirchlichen Gesetzen – eine Mischung aus Recht und Theologie – gefunden. Dass ich dann die Möglichkeit hatte, eine wissenschaftliche Laufbahn einzuschlagen, empfinde ich als großes Glück.

Ich habe meine Schwerpunkte im Ehe- und Prozessrecht, in staatskirchenrechtlichen Fragen (vor allem Österreich, Deutschland und Spanien) und im Bereich des Urheberrechts in der Kirchenmusik. Ein besonderes Anliegen ist es mir, die kirchenrechtlichen Themen für ein breiteres Publikum zu öffnen, das über die Fachkreise hinausgeht.

Das Kirchrechenrecht ist ein Bereich der praktischen Theologie. Allein die Theorie wäre unvollständig und nahezu sinnlos. Deshalb ist auch der Bezug zur praktischen Anwendung für mich als in der Wissenschaft Tätige besonders wertvoll. Seit 2019 bin ich als votierende Richterin am Konsistorium Augsburg tätig. Außerdem habe und hatte ich die Gelegenheit, meine kirchenrechtliche Expertise in verschiedenen diözesanen und überdiözesanen Kommissionen und Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen einzubringen und gleichzeitig zu lernen, welche rechtlichen Fragen auftauchen können, an die die Theorie noch nicht gedacht hat.

Was ist Ihnen in Ihren Lehrveranstaltungen und im Umgang mit den Studierenden besonders wichtig?

Es sollte niemand in einer meiner Lehrveranstaltungen sitzen und das Gefühl haben, dass da vorne ein Zug fährt, auf den er oder sie nicht aufspringen kann. Ich stelle mich gern der Herausforderung, in einem Kurs sowohl Anfänger:innen als auch Hörer:innen mit Vorkenntnissen zu haben. Das ist meistens der Fall. Für die Anfänger:innen biete ich zahlreiche „Einstiegshilfen“, wie ich sie nenne. Das sind vor allem Praxisbezüge, Fallbeispiele, Begriffserklärungen, aber auch Quellentexte. Grundsätzlich gilt in meinen Lehrveranstaltungen, dass die Fragen der Studierenden nicht nur jederzeit erlaubt, sondern auch willkommen sind.

Und hier ist schon die letzte Frage: Mit welchem Klischee, das das Kirchenrecht betrifft, wollten Sie schon immer einmal aufräumen?

Es wäre schön, wenn ich mit dem Klischee aufräumen könnte, dass das Kirchenrecht eine trockene Materie sei, die mit der Lebenswirklichkeit der meisten nicht zu tun hätte.

Das Interview mit Sabine Konrad führte Studiendekan Liborius Lumma.

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